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Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude

Ihre Vorteile auf einen Blick.

 

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Sicherheit Ihres Hauses gerecht zu werden, um Sie vor möglichen Klagen zu schützen.
Unser Team von zertifizierten Objektsicherheitsprüfern verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Bau, Haustechnik und Wohnungseigentumsrecht.

Aus finanziellen und vor allem aus rechtlichen Gründen können Sie sich darauf verlassen, dass wir alle Aufgaben der Objektschutzprüfung kompetent erledigen.

Unser Service schützt Sie in zweierlei Hinsicht: Zum einen garantieren wir den langfristigen Erhalt Ihrer Immobilie auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens, zum anderen begrenzen oder beseitigen wir Ihre mögliche rechtliche Verantwortung.

Objektsicherheitsprüfungen von zertifizierten Experten

Doch was genau ist die ÖNORM B1300?

 

Bis vor kurzem gab es kaum einheitliche Regeln für die Durchführung einer präventiven Begutachtung und die Umsetzung der verschiedenen Vorschriften. Die Vielfalt der Methoden, mit denen diese Pflicht erfüllt wird, zeigt die Bandbreite der Verantwortlichen. Im Grunde genommen wurden Wohngebäude nicht regelmäßig und systematisch genug überprüft, um die Sicherheit ihrer Objekte zu gewährleisten.

Mit der Veröffentlichung der ÖNORM B 1300 "Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen" im November 2012 steht den Eigentümern von Wohngebäuden bzw. deren Verwaltungen erstmals ein strukturierter und praxisorientierter Leitfaden zur Verfügung, um diesen vielfältigen Prüfpflichten regelkonform nachzukommen.

Technischer Objektschutz, Gefahrenabwehr und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchschutz und Schutz vor äußeren Gefahren sind die vier Fachbereiche des Objektschutzes, die zur besseren Übersichtlichkeit der durchzuführenden Prüfungen unterteilt sind.

Stromleitungen reparieren

Technische Gebäudesicherheit

Daher fallen alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Unversehrtheit und Sicherheit der Bausubstanz eines Gebäudes, einschließlich der Gebäudehülle und des Fundaments, in den Bereich der "technischen Gebäudesicherheit".

Gefahrenabwehr und Brandschutz

Alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die dem vorbeugenden und unmittelbaren Brandschutz, dem Schutz bei Gasaustritt, der Evakuierung von Objekten im Gefahrenfall und dem Schutz vor witterungsbedingten Gefahren in Wohngebäuden und Gesamtanlagen dienen, wie z. B. brandabschnittsbildende Bauteile, Fluchtwege oder Blitzschutzanlagen, fallen in den Aufgabenbereich des Bereichs "Gefahrenabwehr und Brandschutz".

Image by Erik Mclean
Lüftungsöffnungen

Gesundheit und Umweltschutz

Hygienische Vorkehrungen in Bezug auf Lüftungsanlagen oder Gemeinschaftsschwimmbäder sind Beispiele, die in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung "Gesundheit und Umweltschutz" fallen, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften in allen Wohngebäuden und Gesamtanlagen zu gewährleisten.

Einbruchschutz und Schutz vor äußeren Gefahren

Nicht zuletzt umfasst der Bereich "Einbruchschutz und Schutz vor äußeren Gefahren" alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Einbruch- und Zugangsschutz, zum Zivilschutz und zum Schutz vor Naturgefahren in Gebäuden und Gesamtanlagen, wie z.B. Zutrittskontrollsysteme.

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Um die Sicherheit der Gebäudestruktur und der technischen Anlagen zu gewährleisten, muss eine individuelle Checkliste auf der Grundlage des aktuellen Bauzustands des Gebäudes und der tatsächlich vorhandenen Anlagen gemäß NORM B 1300 erstellt werden.

Es empfiehlt sich, diese so genannten Objektsicherheitsprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen zu lassen, da die entsprechenden Prüfergebnisse fortlaufend dokumentiert und diese Unterlagen dann mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden können, so dass ein Gebäudeeigentümer - aber auch Hausverwalter - anhand dieser strukturierten Dokumentation des baulichen Zustands eines Gebäudes Mängel und Schäden effizienter frühzeitig erkennen kann.

Die sehr umfangreiche Checkliste im Anhang der ÖNORM B 1300 hat rein informativen Charakter und dient als Anhaltspunkt, wie die Dokumentation von Objektsicherheitsprüfungen in Zukunft durchgeführt werden kann. Diese Objektsicherheitsprüfungen umfassen die Überprüfung der baulichen Anlage anhand der von sachkundigen Personen erstellten Checkliste und reichen vom Warmwasserverteilungsnetz und Abgasanlagen über Kinderspielplätze und Feuerlöscher bis hin zur Allgemeinbeleuchtung und Beschilderung. Nach jeder Inspektion sollte ein schriftlicher Bericht erstellt werden, in dem die Ergebnisse festgehalten werden.

Um eine genaue, strukturierte Geschichte eines Gebäudes zu gewährleisten, ist es wichtig, gute Checklisten für mindestens 10 Jahre zu führen.

Darüber hinaus sollte mindestens einmal im Jahr eine zerstörungsfreie Prüfung durchgeführt werden, wie in der NORM B 1300 empfohlen. Die Ergebnisse dieser Inspektionen sollten sorgfältig aufgezeichnet werden, damit der Eigentümer und der Verwalter des Gebäudes Probleme frühzeitig erkennen können.

 

Werden bei dieser Art von Untersuchung Schäden festgestellt, müssen diese gemeldet und so schnell wie möglich behoben werden. Mängel, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, müssen jedoch sofort behoben werden, da dadurch schlimme Unfälle verhindert werden können.

Darüber hinaus werden in der ÖNORM B1300 die Rollen und Fähigkeiten der Beteiligten genau beschrieben. Darin ist festgelegt, dass der Eigentümer als die vordergründig "verantwortliche Partei" bestimmte Aufgaben an andere übertragen kann, dass er aber die "letztendliche Verantwortung" in Bezug auf die Aufsicht und die endgültige Genehmigung behält.

IHR ANSPRECHPARTNER
OBJEKTSICHERHEIT

DI Georg Wolff

georg.wolff@wolff-galen.at

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DI Georg Wolff
Leitung Objektsicherheit
im Team seit 2021
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